Im Buch Bullenalltag werden keine fiktiven Erzählungen wiedergegeben. Sie beruhen auf wahren Begebenheiten und von daher ist es verständlich, dass Personen im Interesse des Persönlichkeitsschutzes nicht mit Klarnamen benannt werden. Bei der Schilderung der Ereignisse und der Umstände nimmt der Autor für sich jedoch die Freiheit der Ausgestaltung in Anspruch, wobei er auch hier darauf achtet, sich nicht in entstellender oder anstößiger Weise von der objektiv festgestellten Wahrheit und der subjektiv erlebten Wirklichkeit zu entfernen.
Die Erzählungen zum Polizeischüler schildern in meist amüsanter Form die Schwierigkeiten mit der auch heute noch hierarchischen Struktur dieses Berufes.
Lesen sie sich ein in Der Polizeischüler
Geschichten aus vier Jahren Schutzmannsalltag bei einem damals noch ländlichen Polizeikommissariat zwischen den Städten Wiesbaden und Frankfurt.
Lesen sie mehr über den Schutzmannsalltag
Teilweise richtig absurde Geschichten, aus einer absonderlichen Sonderkommission. Zu der Zeit kommt Bokolic frisch vom Lehrgang, gerade soeben zum Kommissar gebacken. Er wird einer Sonderkommision in den letzten Zügen zugeteilt, die sich schon seit Jahren mit der Bekämpfung einer absonderlichen Kriminalität befasst. Kein Kriminalbeamter hat in seiner Ausbildung diese Gesetzesmaterialien zu Gesicht bekommen, geschweige denn sich mit den Straftatbeständen dieser Gesetze befasst. In späterer Laufbahn sollte ihm die Beschäftigung mit solchen „Spezialstraftatbeständen“ noch öfter Freude und ebenso viel Kummer bereiten.
Lassen sie sich auf die Abwege absonderlicher Ermittlungen geleiten.
Querbeet durch Strafrecht und Strafprozessrecht geht es in den folgenden Geschichten. Ermittlungen zu Diebstahl, Betrug, Falschgeld - und Waffendelikten bis hin zu organisierter Kriminalität im In- und Ausland. In den Geschichten werden in oft amüsanter Form auch die Schwierigkeiten der Ermittlungsarbeit und mangelnde Kooperation in und zwischen Behörden geschildert.
Beurteilen Sie selbst ob diese Geschichten lesenswert sein könnten.
Die Wiedervereinigung und die daraus resultierende Kriminalität zeigen deutlich, dass Ganoven aus Ost und West sich nach der
Vereinigung schneller zusammenfanden als man sich vorstellen kann. Bevor der einsetzende Jubel einem durchaus berechtigten Misstrauen über die Umstände dieses Vorhabens wichen, hatten sich
Ganoven aus Ost und West in inniger Wiedervereinigung zum Zwecke halblegaler oder auch illegaler aber immer gewinnbringender Aktivitäten zusammengefunden.
Die Wiedervereinigungseingreiftruppe, allgemein ZERV benannt, durfte dann die Missetaten ermitteln, soweit dies Untersuchungsausschüsse der nachfolgenden Deutschen Bundestage zuließen, soweit
darüber hinaus alle Dienste der Bundesrepublik und alle befreundete Dienste dem Zugelassenen dann ihre ausdrückliche Zustimmung nicht doch noch versagten. Darüber hinaus gab es immer noch die
Weisungsgebundenheit bestimmter justitieller Stellen, die sonst immer die Unabhängigkeit der Rechtsprechenden Gewalt per se in den Himmel heben. Getrost kann man feststellen, dass das Unterfangen
der Wiedervereinigung in weiten Teilen noch nicht vollzogen ist und dies nahezu ausschließlich durch die Schuld der Vereinnahmenden, nicht durch die Schuld der Vereinnahmten.
Schauen sie rein in die Kriminalität der Vorwende- und Wendezeit